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Jagdvorsteher Enrico Gropp

Stellvertreter Helmut Clemen

Schriftführer Hans Vollrath

  

Jagdgenossenschaft Andisleben


Die Jagdgenossenschaft Andisleben ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sie entstand kraft Gesetz.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft Andisleben, so genannte Jagdgenossen, sind die Eigentümer der Flächen in der Gemeinde Andisleben, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören alle Grundflächen der Gemeinde, die bejagdbar sind. Diese Flächen (ca. 500 ha) sind im Jagdkataster verzeichnet.

Die Jagdgenossenschaft Andisleben verpachtet das Jagdrecht in ihrem gemeinschaftlichen Jagdbezirk an die Jägergemeinschaft Andisleben. Im Jagdpachtvertrag wird die Haftung der Jagdgenossenschaft, für Wildschäden auf den Pächter (den Jäger) übertragen. Die Haftung der Jagdgenossenschaft ist dann nur subsidiär. Entscheidungen trifft die Jagdgenossenschaft grundsätzlich nach dem Prinzip der doppelten Mehrheit. Es muss eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen und der hinter einer Stimme stehenden Fläche bestehen.

Der Ertrag aus der Pacht wird entsprechend der jeweiligen Grundstücksfläche auf die Jagdgenossen umgelegt, man spricht von einem Auskehranspruch der Jagdgenossen gegen die Jagdgenossenschaft. Auf Grund der niedrigen Erlöse wurde in der jährlichen Vollversammlung auch dieses Jahr festgelegt nicht auszuzahlen. Eine weitere Festlegung (Beschluss) der Vollversammlung ist es, den jährlichen Andislebener Baumpflanztag zu unterstützen. Die Andislebener Jagdgenossenschaft ist Mitglied im Verband für Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer TVJE.